Hörnumer Vermieterbereich

Für alle Vermieter von Ferienobjekten in Hörnum haben wir auf dieser Seite ausführliche Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Tourismus zusammengetragen.

Zudem gelangen Sie hier zu Ihrem Zugangsbereich von im-web und zu der Onlineeingabemaske für die Meldescheine.

Bitte beachten - Für das Jahr 2023 wird es KEIN insulares Gastgeberverzeichnis geben!

 

Wichtige Information:

Ihre Gästekarten für das Jahr 2023 liegen zur Abholung bereit.

Aktuelle im-web Informationen

Wir möchten Sie daran erinnern, wie wichtig es ist, Ihre Daten für die kommende Saison sorgfältig zu pflegen.
Hierbei geht es um die Saisonzeiten, Preise und Mindestmietzeiten. Diese können Sie bequem über Ihren Vermieterzugang eigenständig bearbeiten. Wir danken Ihnen herzlich dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Daten aktuell zu halten und so eine reibungslose Vermietung zu gewährleisten.

Vermieter-Login
Neue Dachmarke: LEBENSWERT Sylt

Sylt hat in Sachen Nachhaltigkeit auf allen Ebenen einiges zu bieten – bisher gab es allerdings noch keinen Zusammenschluss der einzelnen Agierenden unter einem gemeinsamen Label, um die positiven Aspekte öffentlichkeitswirksamer zu präsentieren, Synergien zu nutzen und den Gästen Orientierung zu bieten. Daher hat die Sylt Marketing GmbH zusammen mit den Tourismus Services und der Agentur B.A.U.M Consult GmbH an einer neuen Dachmarke für nachhaltige insulare Aktivitäten gearbeitet: LEBENSWERT - Nachhaltiges Sylt.

Darin inbegriffen ist ein Sylter Nachhaltigkeitssiegel, das touristische Betriebe aus Beherbergung und Gastronomie auszeichnen, aber auch nachhaltig erzeugte Produkte und Dienstleistungen aus der Region kennzeichnen soll. Die Vergabe des Siegels beruht dabei auf einem klar definierten Kritererien- und Kontrollsystem, das auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen basiert. 

Ziel der Marke LEBENSWERT - Nachhaltiges Sylt soll sein, die Klima- und Umweltfreundlichkeit der Insel noch besser zu kommunizieren, sodass Gäste und Kund*innen insbesondere ökologisch-, aber auch sozial ausgerichtete Angebote einfach erkennen können. Das Markenprogramm soll darüber hinaus die insulare und regionale Vernetzung von bereits nachhaltig agierenden Betreiber*innen und Produzent*innen fördern und noch nicht qualifizierte Betriebe motivieren, nachhaltiger zu agieren, um damit Teil des Markenprogramms zu werden und ihre Beiträge zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Wert zu setzen.

Alles über die neue Dachmarke LEBENSWERT Sylt lesen Sie auf www.sylt.de/lebenswert.

Alle Infos zu LEBENSWERT Sylt
Sylt-Saisonzeiten 2024

Um unseren Gästen eine bestmögliche Vergleichbarkeit der Unterkünfte für die Urlaubsbuchung zu ermöglichen, wird jährlich neu in Zusammenarbeit aller Tourismus-Services der Insel die sogenannte Sylt-Saison beschlossen. Wenn Sie für die Vermietung Ihres Urlaubsquartiers keine eigenen Saisonzeiten nutzen möchten, können Sie sich gerne der Sylt-Saison anschließen.

Sylt-Saison 2024

A: bis 06.01.2024
C: 07.01.2024 - 23.03.2024
B: 24.03.2024 - 27.04.2024
C: 28.04.2024 - 18.05.2024
B: 19.05.2024 - 29.06.2024  
A: 30.06.2024 - 07.09.2024
B: 08.09.2024 - 02.11.2024 
C: 03.11.2024 - 21.12.2024
A: 24.12.2024 - 04.01.2025

 

GEMA-Gebührenpflicht für Vermieter

Da sich Fragen zu der GEMA-Gebührenpflicht in der letzter Zeit häuften, haben wir beim Deutschen Tourismusverband nachgefragt, welche Handlungsmöglichkeiten /-empfehlungen es für uns und insbesondere Sie als Gastgeber gibt.

Hierzu stellen wir Ihnen gerne das Infopapier des DTV zur Verfügung.

Nutzungsgebühren für die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Beherbergungsbetrieben

Endpreisverordnung

Wer Privatunterkünfte vermietet, ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe des Endpreises verpflichtet. Hält sich ein Vermieter nicht an die Vorgaben der Preisangabenverordnung, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG). Dies kann zu einer Abmahnung oder im Falle einer geahndeten Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen.

Wir haben hier einen Leitfaden vom Deutschen Tourismusverband (DTV) für Sie hinterlegt.

Informationen und Unterlagen zur DTV-Klassifizierung

Das Qualitätsversprechen für den Gast!

Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet - von einfach bis erstklassig. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer mit bis zu neun Betten. 

Wie läuft eine Klassifizierung ab?

  1. Jede Unterkunft muss die DTV-Mindestkriterien erfüllen. Prüfen Sie, ob Ihr Ferienhaus, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Privatzimmer geeignet ist (siehe Punkt 3). Wir erläutern Ihnen gerne die Anforderungen.
  2. Wenden Sie sich an den Tourismus-Service Hörnum, die über eine Lizenz zur DTV-Klassifizierung verfügt.  
  3. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung Ihrer Unterkunft. Der Prüfer ist vom Deutschen Tourismusverband autorisiert, Ihre Unterkunft nach den Sterne-Kriterien zu bewerten. 
  4. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom Tourismus-Service Hörnum eine Urkunde mit dem Klassifizierungsergebnis. Von da an können Sie drei Jahre lang mit der geprüften Sterne-Qualität für Ihre Unterkunft werben!

DTV-Kriterienbogen

Auftragsbestätigung

Vermietervereinbarung

Video vom DTV

Service Ratgeber - Schritte zur perfekten Gästezufriedenheit

Wie in allen Branchen, so ist auch im Beherbergungsgewerbe der Konkurrenzkampf härter geworden und die Notwendigkeit für Effizienzverbesserungen unabdingbar. Wir wollen Ihnen ein Stück weit dabei helfen. Im Auge haben wir dabei nicht nur die Verbesserungen von betriebswirtschaftlichen Ergebnissen, sondern vor allem die Steigerung der Kundenzufriedenheit.  Sie als erfahrener Gastgeber oder Neueinsteiger in der Vermietungsbranche tragen ganz wesentlich zur Gästezufriedenheit in Hörnum bei. Damit das so bleibt, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre eine kleine Hilfestellung geben. Hier finden Sie nicht nur Tipps und Tricks, mit denen Sie zufriedene Gäste erhalten, sondern auch für Ihren internen Betriebsablauf neue Optimierungsmöglichkeiten. 

Schritte zur perfekten Gästezufriedenheit

Preisübersicht Kurtaxe

Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes erhoben und beträgt je Tag und Person in der Hauptsaison (01. April bis 31. Oktober): 3,70 € und in der Nebensaison (01. November bis 31. März): 1,85 €.

Schwerbehinderte ab 80% MDE (nur mit Ausweis) zahlen 50% der jeweiligen Kurabgabe. Kinder und Jugendliche (bis zu 18 Jahren) sind von der Kurabgabe befreit. 

Der Erwerb einer Jahresgästekarte zu einem Preis von 103,60 € wird jenen Gästen empfohlen, die sich in der Hauptsaison länger als 28 Tage oder mehrmals im Kalenderjahr aufhalten. Jahresgästekarten sind nur mit dem Lichtbild des Gastes gültig und werden ausschließlich im Tourismus-Service Hörnum erstellt. 

Die Kurabgaben- und Nachtragssatzung Hörnum finden Sie hier >>
Die 3. Nachtragssatzung 2023 Hörnum finden Sie hier >>
 

Vermieter-Kontakt

Alexandra Olf

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen!
Vielen Dank!

© TSH/V.Suske

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