Hörnumer Vermieterbereich

Für alle Vermieter von Ferienobjekten in Hörnum haben wir auf dieser Seite ausführliche Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Tourismus zusammengetragen.

Zudem gelangen Sie hier zu Ihrem Zugangsbereich von im-web und zu der Onlineeingabemaske für die Meldescheine.

Bitte beachten - Für das Jahr 2023 wird es KEIN insulares Gastgeberverzeichnis geben!

 

Wichtige Information:

Ihre Gästekarten für das Jahr 2023 liegen zur Abholung bereit.

Aktuelle im-web Informationen

Bitte denken Sie an die Pflege Ihrer Daten für die Saison 2023 (Saisonzeiten, Preise und Mindestmietzeiten), die Sie selbstständig über Ihren Vermieterzugang bearbeiten können!

Vermieter-Login
Neue Dachmarke: LEBENSWERT Sylt

Sylt hat in Sachen Nachhaltigkeit auf allen Ebenen einiges zu bieten – bisher gab es allerdings noch keinen Zusammenschluss der einzelnen Agierenden unter einem gemeinsamen Label, um die positiven Aspekte öffentlichkeitswirksamer zu präsentieren, Synergien zu nutzen und den Gästen Orientierung zu bieten. Daher hat die Sylt Marketing GmbH zusammen mit den Tourismus Services und der Agentur B.A.U.M Consult GmbH an einer neuen Dachmarke für nachhaltige insulare Aktivitäten gearbeitet: LEBENSWERT - Nachhaltiges Sylt.

Darin inbegriffen ist ein Sylter Nachhaltigkeitssiegel, das touristische Betriebe aus Beherbergung und Gastronomie auszeichnen, aber auch nachhaltig erzeugte Produkte und Dienstleistungen aus der Region kennzeichnen soll. Die Vergabe des Siegels beruht dabei auf einem klar definierten Kritererien- und Kontrollsystem, das auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen basiert. 

Ziel der Marke LEBENSWERT - Nachhaltiges Sylt soll sein, die Klima- und Umweltfreundlichkeit der Insel noch besser zu kommunizieren, sodass Gäste und Kund*innen insbesondere ökologisch-, aber auch sozial ausgerichtete Angebote einfach erkennen können. Das Markenprogramm soll darüber hinaus die insulare und regionale Vernetzung von bereits nachhaltig agierenden Betreiber*innen und Produzent*innen fördern und noch nicht qualifizierte Betriebe motivieren, nachhaltiger zu agieren, um damit Teil des Markenprogramms zu werden und ihre Beiträge zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Wert zu setzen.

Alles über die neue Dachmarke LEBENSWERT Sylt lesen Sie auf www.sylt.de/lebenswert.

Alle Infos zu LEBENSWERT Sylt
Wichtige Termine und Informationen für Vermieter

Tourismus-Prognose Sylt 2023

Als Orientierung für eine Einschätzung der Nachfrageentwicklung auf Sylt senden wir Ihnen gern unsere aktuelle Prognose für dieses Jahr (siehe Anhang).

Nachfrageorientierte Preisbildung

Die in der beigefügten Tourismus-Prognose thematisierte Preispolitik nimmt für Sie als Gastgeber eine immer entscheidendere Rolle ein. Um potenziellen Gästen Ihr Angebot zum optimalen Zeitpunkt für den besten Preis auf dem passendsten Vertriebsweg zu verkaufen, gibt es viele Stellschrauben zu beachten. Über diese sprechen wir in unseren kostenfreien Webinaren. Weitere Informationen finden Sie im Anhang

  • Online-Webinar „Revenue Management“ am 28.02.23 (jeweils 16 – 18 Uhr)

Allgemeiner Gastgeberabend Sylt

Gern möchten wir mit Ihnen vor der Saison in den Dialog treten, Ihnen touristisch relevante Neuigkeiten aus den Bereichen Vertriebssteuerung, Mobilität, Nachhaltigkeit und Veranstaltungen mitteilen und ihre Fragen und Anmerkungen thematisieren. Daher laden die Tourismus-Services der Insel und die SMG Sie herzlich zu unserem:

  • Gastgeber-Abend „Neuigkeiten für die Saison 2023“: 21.03.23 um 18 Uhr im Congress Centrum Sylt, Raum Andreas-Dirks (Eingang Andreas-Dirks-Str. / nicht Friedrichstr.!) in Westerland. Um Anmeldung wird gebeten: info@sylt.de

 SyltGO! Mobility-Partnerschaft

Seit letztem Jahr bietet die SVG allen Sylter Gastgebern eine interessante Mobilitäts-Kooperation an: Gäste teilnehmender Unterkunftsbetriebe (zahlen jeweilige Pauschale) können die Linienbusse der SVG inselweit während ihres gesamten Aufenthaltes ohne weitere Kosten nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Anhang. Nutzen Sie gern auch unsere Informationsveranstaltung, auf der Ihnen die Vertreter der SVG die neue Kooperationsmöglichkeit vorstellen, und Ihre Fragen beantworten werden:

  • Informations-Abend „SyltGO! Mobility-Partnerschaft“: 27.02.23 um 18 Uhr im kursaal³ in Wenningstedt. Um Anmeldung wird gebeten: info@sylt.de

Eine Wallbox als Aufladestation für E-Bikes

Das Westerländer Unternehmen „Sturmflotte“ befasste sich mit der Suche einer geeigneten Wallbox für E-Bikes und fand ein passendes Angebot, das wir Ihnen gern zur Kenntnis im Anhang weiterleiten möchten. Vielleicht planen Sie gerade die Installation eines solchen Services für Gäste. Sprechen Sie die Verantwortlichen von „Sturmflotte“ sehr ger an, sie freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 Eine Auswahl interessanter Termine als mögliche Buchungsanlässe

Als Inspiration für Ihre eigene Vertriebskommunikation möchten wir Sie auf diesjährige Veranstaltungen hinweisen, die neben den bekannten und buchungsrelevanten Events (z.B. Surfcups, Polo, usw.) zusätzlich im Fokus stehen werden:

 

Sylt-Saisonzeiten 2023 / 2024

Um unseren Gästen eine bestmögliche Vergleichbarkeit der Unterkünfte für die Urlaubsbuchung zu ermöglichen, wird jährlich neu in Zusammenarbeit aller Tourismus-Services der Insel die sogenannte Sylt-Saison beschlossen. Wenn Sie für die Vermietung Ihres Urlaubsquartiers keine eigenen Saisonzeiten nutzen möchten, können Sie sich gerne der Sylt-Saison anschließen.

Saison 2023

A: bis 01.01.2023

C: 02.01.2023 - 01.04.2023

B: 02.04.2023 - 22.04.2023 | C: 23.04.2023 - 20.05.2023

B: 21.05.2023 - 08.07.2023 | A: 09.07.2023 - 09.09.2023

B: 10.09.2023 - 28.10.2023 | C: 29.10.2023 - 23.12.2023

A: 24.12.2023 - 06.01.2024

 

GEMA-Gebührenpflicht für Vermieter

Da sich Fragen zu der GEMA-Gebührenpflicht in der letzter Zeit häuften, haben wir beim Deutschen Tourismusverband nachgefragt, welche Handlungsmöglichkeiten /-empfehlungen es für uns und insbesondere Sie als Gastgeber gibt.

Hierzu stellen wir Ihnen gerne das Infopapier des DTV zur Verfügung.

Nutzungsgebühren für die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Beherbergungsbetrieben

Endpreisverordnung

Wer Privatunterkünfte vermietet, ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Angabe des Endpreises verpflichtet. Hält sich ein Vermieter nicht an die Vorgaben der Preisangabenverordnung, verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG). Dies kann zu einer Abmahnung oder im Falle einer geahndeten Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen.

Wir haben hier einen Leitfaden vom Deutschen Tourismusverband (DTV) für Sie hinterlegt.

Informationen und Unterlagen zur DTV-Klassifizierung

Das Qualitätsversprechen für den Gast!

Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet - von einfach bis erstklassig. Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer mit bis zu neun Betten. 

Wie läuft eine Klassifizierung ab?

  1. Jede Unterkunft muss die DTV-Mindestkriterien erfüllen. Prüfen Sie, ob Ihr Ferienhaus, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Privatzimmer geeignet ist (siehe Punkt 3). Wir erläutern Ihnen gerne die Anforderungen.
  2. Wenden Sie sich an den Tourismus-Service Hörnum, die über eine Lizenz zur DTV-Klassifizierung verfügt.  
  3. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung Ihrer Unterkunft. Der Prüfer ist vom Deutschen Tourismusverband autorisiert, Ihre Unterkunft nach den Sterne-Kriterien zu bewerten. 
  4. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom Tourismus-Service Hörnum eine Urkunde mit dem Klassifizierungsergebnis. Von da an können Sie drei Jahre lang mit der geprüften Sterne-Qualität für Ihre Unterkunft werben!

DTV-Kriterienbogen

Auftragsbestätigung

Vermietervereinbarung

Video vom DTV

Service Ratgeber - Schritte zur perfekten Gästezufriedenheit

Wie in allen Branchen, so ist auch im Beherbergungsgewerbe der Konkurrenzkampf härter geworden und die Notwendigkeit für Effizienzverbesserungen unabdingbar. Wir wollen Ihnen ein Stück weit dabei helfen. Im Auge haben wir dabei nicht nur die Verbesserungen von betriebswirtschaftlichen Ergebnissen, sondern vor allem die Steigerung der Kundenzufriedenheit.  Sie als erfahrener Gastgeber oder Neueinsteiger in der Vermietungsbranche tragen ganz wesentlich zur Gästezufriedenheit in Hörnum bei. Damit das so bleibt, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre eine kleine Hilfestellung geben. Hier finden Sie nicht nur Tipps und Tricks, mit denen Sie zufriedene Gäste erhalten, sondern auch für Ihren internen Betriebsablauf neue Optimierungsmöglichkeiten. 

Schritte zur perfekten Gästezufriedenheit

Preisübersicht Kurtaxe

Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes erhoben und beträgt je Tag und Person... ...in der Hauptsaison (01. April bis 31. Oktober): 2,90 € ...in der Nebensaison (01. November bis 31. März): 1,20 €

Schwerbehinderte ab 80% MDE (nur mit Ausweis) zahlen 50% der jeweiligen Kurabgabe. Kinder und Jugendliche (bis zu 18 Jahren) sind von der Kurabgabe befreit. 

Der Erwerb einer Jahresgästekarte zu einem Preis von 81,20 € wird jenen Gästen empfohlen, die sich in der Hauptsaison länger als 28 Tage oder mehrmals im Kalenderjahr aufhalten. Jahresgästekarten sind nur mit dem Lichtbild des Gastes gültig und werden ausschließlich im Tourismus-Service Hörnum erstellt. 

Die aktuelle Kurabgaben- und Nachtragssatzung Hörnum finden Sie hier >>

Vermieter-Kontakt

Alexander Feldt

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen!
Vielen Dank!

© TSH/V.Suske

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